Wenn die eine Hand nicht weiss, was die andere tut – Sich widersprechende kollektive Strukturen als Nährboden der Brandkatastrophe in Crans-Montana

An wen richtet sich der Text und wieso gibt es ihn

Ich richte mich mit diesem Text an ein breit gefächertes Publikum – nicht ausschliesslich an Baufachleute. Die Brandkatastrophe betrifft nicht nur Fachleute, sondern die gesamte Gesellschaft.
Eine traurige Tatsache ist, dass sich solche Brandkatastrophen wiederholen. 2001 brannte in den Niederlanden ein Club in der Silvesternacht.1 2003 forderte ein Brand in einem Club in den USA 100 Todesopfer.2 Vor einem Jahr starben 59 Personen bei einem Diskothekenbrand in Montenegro.3 Individuelle Fehler sind zwar bis zu einem gewissen Grad „normal“, doch das Wissen zur Brandverhütung ist längstens vorhanden. Entscheidend sind vielmehr langfristig gestaltbare kollektive Strukturen, die solche Fehler begünstigen und deren Korrektur erschweren. Dieser Beitrag konzentriert sich daher auf diese strukturellen Probleme.

Was ist ein Gebäude

Die Katastrophe von Crans‑Montana verdeutlicht die latenten Gefahren in Gebäuden. Ein Gebäude muss der Schwerkraft und ggf. Erdbeben standhalten sowie Wasser, Schnee, Eis und Wind abwehren. Innenräume sollen Komfort bieten – angemessene Temperatur, gute Luftqualität, angenehme Luftfeuchtigkeit und Akustik. Zusätzlich gelten Anforderungen wie Einbruchschutz, Brandschutz, Baubiologie und Energieeffizienz. Ein Gebäude muss zudem gesetzliche Anforderungen erfüllen und fallweise Normen einhalten. Wenn die genannten Leistungen nicht erbracht werden, gälte ein solches Gebäude heute als Sanierungsfall. Da sich über Jahrzehnte vieles ändern kann, muss ein Gebäude flexibel auf veränderte Nutzung, Raumbedarf, Erschliessung, Energiequellen und neue Normen reagieren.

Die Katastrophe macht deutlich, wie das Vertrauen der Öffentlichkeit in unsere Branche erschüttert wird. Niemand sollte sich in Gebäuden ängstigen müssen. Der Aufenthalt in einem Gebäude soll im Gegenteil Sicherheit und – zumindest bei Wohngebäuden – Geborgenheit vermitteln. Um es mit den Worten von Martin Heidegger zu sagen: „Das Wohnen […] ist der Grundzug des Seins, demgemäß die Sterblichen sind.“4 Ohne Wohnen gibt es kein Sein – ein Brand verweigert somit das Dasein.

Ein Gebäude ist Teil eines komplexen Netzes von Akteuren und spiegelt die Umstände seiner Entstehung und seines Betriebs wider. Über lange Zeiträume entstehen zahlreiche Veränderungen: Umbauten, Fassadendämmungen, Heizungswechsel usw. Meist betreffen Änderungen das Gebäudeinnere (Geschäfte, Restaurants, Büros, Küchen und Bäder in Wohnungen). Solche Massnahmen sind nicht immer meldepflichtig und benötigen nicht zwingend eine Baueingabe, sodass häufig keine Planenden einbezogen werden. In diesem Fall wurden mindestens 2015 jedoch meldepflichtige Aspekte verändert.

Das Gebäude

Das Gebäude wurde 1968 in Betrieb genommen5 und im Stockwerkeigentum errichtet – eine Rechtsform, die seit 1965 in der Schweiz zulässig ist.6 In den Obergeschossen entstanden Wohnungen und im Erd- und Untergeschoss Räume für Gewerbenutzungen inkl. Lager. Es handelt sich um einen konventionellen Massivbau: Geschossdecken und Untergeschoss aus Beton, Wohnungswände meist gemauert, Erschliessungsbereiche (Treppenhaus, Aufzüge) aus Beton. Eine Brandmauer grenzt an ein Nachbargebäude; das Objekt liegt am Hang, mit einem Parkplatz oberhalb der Bar und ostseitig einem steil abfallenden Fussweg.

Der Grundbuchauszug listet die Untergeschossräume der „LE CONSTELLATION Sàrl“ als Lagerräume inkl. Lastenaufzug auf.7 Das Miteigentum ist seit dem 31. August 2022 eingetragen; vorherige Mietverhältnisse sind unbekannt. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, Société à Responsabilité limitée) besteht hingegen seit November 2015. Beide Besitzer sind mit Einzelunterschrift zeichnungsberechtigt. Die Geschäftsführung liegt inzwischen allein bei Jessica Moretti.8

Bereits vor 2015 dienten die Räume als Bar9; zuvor gab es einen Tea‑Room mit Spielbereich im Untergeschoss.10 Während des Umbaus 2015 zeigten Reklametafeln „La Perle Noire“ (Reiseagentur)11 und ein Sportgeschäft, das noch heute dort befindet.12 Seit über zehn Jahren befindet sich das Innenarchitektur‑Unternehmen „DADA architecture + design Sàrl“ im Erdgeschoss. Auf dem Bild ist zudem ein Fahrzeug der Gebäudetechnikfirma „MARCEL BONVIN & FILS SA“ zu sehen.

Umbau und Betrieb

Der Umbau begann bereits vor der offiziellen Gründung der Firma (wer hat ihn in Auftrag gegeben?). Laut Medienberichten starteten die Arbeiten im Juni 2015, noch ohne behördliche Bewilligung.13 Dies geschieht auch in anderen Kantonen und Gemeinden und ist noch kein Grund zur Beunruhigung. Im Gegenteil: Wenn die Arbeiten vor der Genehmigung beginnen und dann Mängel festgestellt werden, wird womöglich ein Rückbau oder eine Planänderung notwendig. Das sind zwei Dinge, die teuer werden können. Bauherrschaften gehen damit bewusst ein kalkulierbares Risiko ein, um Phasen ohne profitable Nutzflächen zu verkürzen. Baumassnahmen, von denen die zuständigen Ämter nichts erfahren, obwohl sie eigentlich genehmigt werden müssten, sind weit schlimmer. In solchen Fällen können die Behörden ihre Aufgabe zum Schutz des öffentlichen Interesses und zur Rechtsdurchsetzung nicht wahrnehmen.

Die Baumassnahmen waren aussen sichtbar.14 Hätten der Eigentümer bzw. die Bauherrschaft oder die neuen Betreiber der Lokalität nicht mit den Behörden kooperiert, wäre dies baupolizeilich einfach durchzusetzen gewesen. Folglich muss man davon ausgehen, dass die Behörden die Baumassnahmen gutgeheissen haben, obwohl u. a. die Materialisierung nicht normkonform war.15 Dieses Vorgehen lässt sich am ehesten mit fehlender Expertise oder knappen Ressourcen in der Gemeindeverwaltung erklären. Letzteres läuft auf dasselbe wie fehlende Expertise hinaus. Mit begrenzten Mitteln muss priorisiert werden; oft fehlt jedoch die notwendige Fachkenntnis, sodass falsche Prioritäten gesetzt werden. Denn es wäre ein leichtes gewesen, gemäss Art. 9 des kantonalen „Gesetzes zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente“ (GSFN) einen kantonalen Feuerinspektor zur Abnahme des Bar-Umbaus herbeizurufen. Es lastet nicht nur Verantwortung auf den Besitzern und Betreibern, sondern auch auf den Behörden. Auf beiden Seiten ist Expertise notwendig oder zumindest erwünscht. Während die Gewinnaussicht Bauherrschaften dazu verleitet, teure Expertise zu meiden, sollten Behörden durch klare Regeln, Sanktionen und Kontrollen gegenzusteuern. Grosse Risiken bzw. wichtige öffentliche Interessen müssten priorisiert werden.

Zwischenfazit: Ökonomische Anreize führten dazu, dass Betreiber und Bauherrschaft kaum bereit waren, Zeit und Geld für regelkonforme Bauweisen aufzuwenden. Fachpersonen wurden vermutlich nicht hinzugezogen. Bei den Behörden bleibt unklar, warum sie nicht intervenierten – fehlende Expertise, unklare Zuständigkeiten und mangelndes Verantwortungsgefühl erscheinen am wahrscheinlichsten.

Akteure

Die Expertise im Kanton Wallis ist grundsätzlich vorhanden. Mit einer Staatsquote von rund 30 % rangiert der Kanton unter den Spitzenreitern und verfügt über ausreichende Mittel.16 Die Brandschutzvorschriften werden auf der übersichtlichen online-Plattform heureka nutzerfreundlich dargestellt. Heureka wird von mehreren Schweizer Kantonen betrieben.17 Beim Kanton Wallis ist das kantonale Amt für Feuerwesen (KAF) verantwortlich. Der Kanton Wallis beteiligt sich, wie die anderen heureka-Kantone auch bei der Webseite des Forums Brandschutz. Derzeit wurde die Sektion des Kantons Wallis vom Netz genommen.18 Im Forum publizieren Brandschutzexperten der Gebäudeversicherungen Fachbeiträge zum Thema Brandschutz. Weil der Kanton Wallis nicht über eine kantonale Gebäudeversicherung verfügt, sind im Kanton Wallis nicht Experten der Versicherung, sondern Inspektoren der Sektion Brandschutz des Kantons Wallis zuständig. Diese sind im Personenverzeichnis des Amts für Feuerwesen aufgeführt.19 Die Expertise ist da, sie ist im Wallis aber organisatorisch nicht innerhalb der Gebäudeversicherung angelegt, sondern integraler Bestandteil der Kantonsverwaltung.

Der Kanton Wallis gehört zu den wenigen Kantonen (neben Genf, Tessin und Appenzell Innerrhoden), die keine obligatorische Gebäudeversicherung haben.20 Das muss die vorhandene Fachkompetenz grundsätzlich nicht beeinträchtigen. Die freiwillige Elementarschadenversicherung spiegelt eine ausgeprägte Mentalität der Selbstverantwortung wider, wie sie z. B. in Appenzell Innerrhoden hochgehalten wird, für die sogenannten „lateinischen“ Kantone aber eher ungewöhnlich ist. Kann es sein, dass dem kantonalen Souverän dieser Kantone diese Tatsache selbst auch fragwürdig erscheint? Privatwirtschaftlich organisierte Versicherer im Wallis erfordern dennoch den Aufbau von Kompetenz und staatlicher Aufsicht (KAF mit 15 Festangestellten21). Die eigentliche Aufsicht wird an die 122 Gemeinden delegiert. Jede Gemeinde muss einen Sicherheitsbeauftragten, eine Feuerkommission und einen Feuerwehrkommandanten stellen.22 Die vermeintlich schlanke Kantonsverwaltung kehrt in den Gemeinden ins Gegenteil um.

Die Schnittstelle zwischen KAF und den Gemeinden ist im „Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente“ (GSFN) festgeschrieben. Das KAF ist für den „[…] Erlass von Weisungen und Instruktionen [zuständig], um einheitliche Gebäudeinspektionen zu gewährleisten.“23 Auf Gemeindeebene bleibt die Verantwortung des Kantons teilweise erhalten: „Während den Bauarbeiten, vor Bezug des Baues oder wenn es besondere Umstände erfordern, werden vom kantonalen oder einem regionalen Feuerinspektor Gebäudeinspektionen durchgeführt“ (Hervorhebung durch den Autoren).24 Weiter überträgt der Kantonale Feuerinspektor (KFI) dem Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde gemäss Art. 9 die Durchführung von Spezialinspektionen, nach oder während Umbauten.25 An diesem Punkt muss eine Einschätzung der Kompetenzen des Sicherheitsbeauftragten durch den KFI erfolgen. Dies sollte gut möglich sein, wenn davor das KAF die Instruktionen der Sicherheitsbeauftragten und/oder Feuerwehrkommandanten durchgeführt hat (Art. 8, Abs. 3, GSFN). Gleichzeitig sollte sich auch der Sicherheitsbeauftragte im Klaren darüber sein, welche Verantwortung er bereit ist zu übernehmen. Bei zu geringen Kompetenzen, Befangenheit oder angesichts des potenziellen Risikos (öffentlich zugängliche Gebäude, höhere Anforderungen aufgrund geringer Raumhöhe usw.) könnte der Sicherheitsbeauftragte ohne grosse Umstände einen Spezialisten des KAF beauftragen.

Wo Selbstverantwortung hinführen kann, sieht man bei den Betreibern der Bar. Bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 300 Besuchern muss die Betreiberorganisation einen Brandschutz‑Sicherheitsbeauftragten (SiBe) samt Stellvertreter bestimmen.26 Wird diese Verpflichtung von der Gemeindebehörde eingefordert, wäre das Ignorieren ein gravierendes Versäumnis. Solche Selbstaufsichts‑Modelle entsprechen dem Gedanken eines schlanken Staates. Ähnliche Defizite traten beim Brand des Grenfell‑Towers in London mit 74 Toten auf.27 Anstelle des Akustikschaums in Crans-Montana stand in London eine Fassadenplatte aus Aluminiumkomposit im Zentrum der Katastrophe. Die Fassadenplatte wurde von einem Branchenverband als geeignet für den Einsatz an Hochhausfassaden beurteilt. Die Bewertung griff wiederum auf die Beurteilungen ähnlicher Fassadenplatten einer privatisierten und durch die Regierung mandatierten Firma zurück. Die verbaute Fassadenplatte wurde aber in Grossbritannien nie unter realen Bedingungen getestet.28 Grenfell ist ein Beispiel für den Widerwillen von Politikern, dem Staat Verantwortung zu übertragen und die Interessen der Bevölkerung effektiv zu schützen. Dies kann verheerende Folgen haben.

Die Betreiber der Bar haben mit ihrem Verhalten mutmasslich am meisten Schuld auf sich geladen. Neben ihrer Inkompetenz und dem Fehlen eines internen Sicherheitsbeauftragten sind bauliche Mängel entscheidend: die Materialisierung, die Fluchtwege und Notausgänge, deren Beleuchtung, die Anzahl und Position der Feuerlöscher, die Entrauchung, die Alarm- und Kommunikationssysteme und zusätzliche Aspekte wie das Brandschutzkonzept, die Zugangskontrollen, der nachlässige Umgang mit Pyros in Räumen mit geringer Raumhöhe, der Nichteinbezug von Fachpersonen usw. bezeugen das fehlende Risikobewusstsein. Wer so handelt, hat jegliches Verantwortungsgefühl verloren.

Wenn das Gebäude versichert ist, muss auch die Präventions- und Inspektionstätigkeit des privaten Versicherers betrachtet werden. Laut Medienberichten schliessen praktisch alle Eigentümer im Wallis eine Versicherung ab; ansonsten verweigern Banken als Miteigentümer Hypotheken.29 Dies führt die Ineffizienz eines Systems vor Augen, welches nicht nur durchdrungen von Privatversicherern ist, sondern zusätzlich ein vollflächiges Netz von Verantwortlichen in allen Gemeinden und dem Kanton unterhält. Die privaten Versicherer profitieren von der Expertise und Prüfarbeit der öffentlichen Hand und müssen statistisch gesehen nur marginal Kosten übernehmen. Eine obligatorische kantonale Versicherung würde wegen fehlender Rückfallebene wahrscheinlich stärkere Präventionsanreize schaffen. Im Kanton Wallis ist unklar, wer Prävention und Inspektion tatsächlich durchführt. Es könnten Versicherer, der Kanton oder die Gemeinden sein, womöglich mit halbherzig ausgebildetem Personal. Ob sich dies in den Statistiken der Schäden bzw. den Brandopferzahlen zeigt? Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) unterscheidet bewusst oder unbewusst nicht zwischen obligatorisch und fakultativ versicherten Kantonen; die Unterschiede scheinen aber aktuell gering zu sein.30

Unter den bislang genannten Akteuren fehlen die Baufachleute. Welche Firma ist beispielsweise für das Verbauen von Dutzenden Quadratmetern des brennbaren Akustikschaums zu verantwortlich? Die Mitverantwortung von Bauunternehmen bei Bauschäden und Personenschäden ist ein wiederkehrendes Thema, das regelmässig die Gerichte beschäftigt.
Der frühzeitige Einbezug von ausgewiesenen Planungs‑ und Baufachleuten hätte das Unglück mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern können. Warum wurde das Risiko trotzdem eingegangen? Wahrscheinlich aus wirtschaftlichen Gründen. Ein Architektur- oder Innenarchitekturbüro hätte diesen Akustikschaum allein schon aus ästhetischen Gründen abgelehnt, ganz zu schweigen von der Brandkennziffer. In privaten Hobby‑ oder Musikkellern mag man minderwertige Materialien tolerieren, nicht jedoch in öffentlich zugänglichen Räumen. Eine unbeirrbare Bauherrschaft, die dennoch darauf besteht, würde von Planenden wegen Verstosses gegen die „Regeln der Baukunde“ und den Brandschutz abgemahnt und die Behörden informiert werden. Vor Gericht gelten Planende als fachkundige Mitverantwortliche.

Die Betriebsphase stellt Planende hingegen vor elementare Hindernisse: Mir ist nicht bekannt, dass Brandschutzplanende in Gebäuden während dem Betrieb regelmässig Inspektionen durchführen. In der Regel werden Baufachleute nach der Erstellung der Baute aus dem Arbeitsverhältnis entlassen. Architekturbüros wenden sich nach der Schlüsselübergabe neuen Aufgaben zu. Spätestens nach Ablauf der Garantiefristen werden die Planungsunterlagen ad acta gelegt. Die Verantwortung für eventuelle Änderungen in der Betriebsphase liegt damit zunehmend bei den Betreibern und den Behörden.

Fazit

Ein unspektakuläres Gebäude in Crans-Montana mutierte über Nacht zu einem Tatort erschreckenden Ausmasses. Die Vorgeschichte zeigt jedoch, dass die ehemaligen Lagerräume im Untergeschoss bereits Jahrzehnte vorher umgenutzt wurden. Während die Gästezahlen in jeder Dekade erneut anstiegen, ist weiterhin unklar, inwiefern die baulichen Strukturen mit den neuen Nutzungen Schritt hielten. Dazu ist eine unabhängige Untersuchung mittels forensischer Architektur notwendig.31

Weil es den Gemeindebehörden an Expertise mangelt, sind die kantonalen Behörden gefordert, die Gemeinden insbesondere bei risikobehafteten Objekten wie öffentlich zugänglichen Gebäuden zu unterstützen oder selbst Kontrollen durchzuführen.

Die beschriebenen Ineffizienzen in den nicht obligatorisch versicherten Kantonen sollten hinterfragt werden. Ist es wirklich notwendig, den privaten Feuerversicherungen so viel Arbeit und Verantwortung abzunehmen? Müssten die Versicherungen nicht stärker in die Pflicht genommen werden, wenn sie gleichzeitig Gewinne abschöpfen?

Für Baufachleute wäre es ein Leichtes gewesen, das Gebäude bzw. den Umbau regelkonform zu planen, die Umsetzung auf der Baustelle zu überwachen und die Nutzer für die Betriebsphase zu instruieren. Doch die Bauherrschaft schreckte offenbar davor zurück, Baufachleute hinzuzuziehen. Offensichtlich ist die Hemmschwelle, eine Fachperson für ein Brandschutzkonzept zu konsultieren, bereits zu hoch. In diesem Fall ist jedoch nicht nur von wirtschaftlichem Druck auszugehen. Vielmehr erklärt ein übersteigertes Profitstreben in kriminellem Ausmass das Verwerfen wertvoller Expertise.

Disclaimer

Die Bild- und Internetquellen konnten nur begrenzt auf deren Wahrheitsgehalt eingeschätzt werden. Irrtum vorbehalten.

Basel, 19.01.2026.

  1. URL: https://www.nzz.ch/schweiz/ein-brand-in-der-silvesternacht-in-einem-partylokal-zahlreiche-junge-menschen-unter-den-opfern-genau-das-hat-sich-vor-25-jahren-schon-einmal-so-zugetragen-ld.1918569 [6.01.2026]. ↩︎
  2. URL: https://en.wikipedia.org/wiki/The_Station_nightclub_fire [6.01.2026]. ↩︎
  3. URL: https://www.srf.ch/news/international/nordmazedonien-59-tote-nach-feuer-in-nachtklub-regierung-ruft-staatstrauer-aus [13.01.2026]. ↩︎
  4. Martin Heidegger (1967, 35) Vorträge und Aufsätze. Bauen Wohnen Denken. ↩︎
  5. Grundbuchauszug Liegenschaft Nr. Crans-Montana 6253/33 [5.01.2026]. ↩︎
  6. ZGB, Art. 712a – 712t. ↩︎
  7. Grundbuchauszug Stockwerkeigentum Crans-Montana 6253/50003 [5.01.2026]. ↩︎
  8. Handelsregisteramt Zentralwallis: Firmennummer CHE­145.603.543 [5.01.2026]. ↩︎
  9. URL: https://www.20min.ch/story/le-constellation-frueherer-betreiber-zeigt-so-sehr-wurde-die-bar-veraendert-103484847 [13.01.2026]. ↩︎
  10. URL: https://insideparadeplatz.ch/2026/01/06/wo-war-die-frau-des-korsen/ [6.01.2026]. ↩︎
  11. Handelsregisteramt Zentralwallis: Firmennummer CHE-460.028.381 [6.01.2026]. ↩︎
  12. URL: https://maps.app.goo.gl/XNEQ4PGyPPvA3c3R8 [6.01.2026]. ↩︎
  13. URL: https://www.srf.ch/news/dialog/crans-montana-barbetreiber-wollte-le-constellation-noch-vergroessern [6.01.2026]. ↩︎
  14. URL: https://maps.app.goo.gl/XNEQ4PGyPPvA3c3R8 [6.01.2026]. ↩︎
  15. URL: https://www.tagesanzeiger.ch/crans-montana-5-fragen-zum-brandschutz-im-le-constellation-339396928183 [6.01.2026]. ↩︎
  16. URL: https://www.avenir-suisse.ch/kantone-staatsquote/ [7.01.2026]. ↩︎
  17. Aargau, Bern, Freiburg, Graubünden, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen und Wallis. ↩︎
  18. URL: https://forum-brandschutz.ch/?theme=vs [7.01.2026]. ↩︎
  19. URL: https://www.vs.ch/de/web/sscm/annuaire-ocf [7.01.2026]. ↩︎
  20. URL: https://branchenversicherung.ch/leistungen/gebaeudeversicherung/ [7.01.2026]. ↩︎
  21. URL: https://www.vs.ch/de/web/organisation/annuaire [8.01.2026]. ↩︎
  22. Art. 5, Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (GSFN), Kanton Wallis. ↩︎
  23. Art. 8, Abs. 3, GSFN. ↩︎
  24. Art. 9, Abs. 1, GSFN. ↩︎
  25. Art. 9, Abs. 3, GSFN. ↩︎
  26. URL: https://vs.heureka.ch/de/fachthemen/sicherheitsbeauftragte [7.01.2026]. ↩︎
  27. Die Brandkatastrophe des Grenfell Towers im Jahr 2017 führte zu einer unabhängigen Untersuchung mit Kosten von über GBP 100 Mio.
    Siehe URL: https://webarchive.nationalarchives.gov.uk/ukgwa/20250319155650/https://www.grenfelltowerinquiry.org.uk/ [8.01.2026]. ↩︎
  28. Nadj (2019, 11) Deregulation, the Absence of the Law and the Grenfell Tower Fire.
    In Ländern wie Deutschland waren solche Platten für Hochhausfassaden nie zugelassen gewesen. ↩︎
  29. URL: https://www.srf.ch/news/wirtschaft/blatten-und-die-versicherungen-wallis-ohne-versicherungspflicht-die-privaten-sind-gefordert [8.01.2026]. ↩︎
  30. URL: https://www.bfb-cipi.ch/ueber-bfb/statistiken [8.01.2026]. ↩︎
  31. Beispiele: URL: https://forensic-architecture.org/ und URL: https://research-architecture.org/FORENSIS [19.01.2026]. ↩︎